FAQ – häufig gestellte Fragen
Uns erreichen immer wieder Anfragen zu den verschiedensten Themen, die unsere Leistungen oder dieses Onlineangebot betreffen. Wir haben Ihnen hier eine Auswahl an Antworten auf einige dieser Fragen zusammengestellt.
FAQ1 Antworten auf häufig gestellte Fragen
Ziel erreicht: Ihre Aufmerksamkeit!
Bevor Sie zum Hörer greifen oder eine E-Mail schicken, finden Sie hier Antworten auf immer wiederkehrende Fragen.
DSGVO & Informationspflichten
Wenn Sie mit uns Kontakt aufnehmen, gehen wir – je nach Anliegen – wie nachfolgend beschrieben mit Ihren Daten um. Halten Sie uns bitte nicht für verwirrt, aber die DSGVO verlangt in Artikel 13, dass wir Sie über die Verwendung Ihrer Daten aufklären, selbst wenn dies, wie Sie sehen werden, teilweise banal erscheint und am gesunden Menschenverstand zweifeln lässt. Also, was jetzt folgt, ist nicht auf unserem Mist gewachsen…
Ihre Kontaktaufnahme mit uns
Begriffsbestimmungen, mit denen Sie jetzt nichts anfangen können, haben wir in unserer Datenschutzerklärung erläutert. Die nachfolgend aufgelisteten Punkte sind in der Datenschutzerklärung nochmals ausführlich beschrieben.
- Für die Datenverarbeitung Verantwortliche: Frank-Peter Bahlke und Thomas Hanusch – mehr siehe Impressum.
- Welche Daten werden verarbeitet? maximal: ggf. akademischer Grad, Vorname, Name, ggf. Firma und Position in der Firma, Telefonkontakt(e), Anschrift, E-Mail-Adresse, Internetseite; minimal: Vorname, Name, Telefonkontakt(e). Der alltägliche Datenumgang liegt irgendwo dazwischen.
- Zweck der Datenverarbeitung: Angebotsabgabe, Auftragsabwicklung, Kommunikation, Vermittlung zu Kolleginnen und Kollegen (wenn gewünscht), Abrechnung, Durchsetzen von Rechtsansprüchen.
- Rechtliche Grundlage der Datenverarbeitung: Artikel 6, Absatz 1 DSGVO.
- Dauer der Datenspeicherung: Das Kriterium für die Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten ist die jeweilige gesetzliche Aufbewahrungsfrist. Nach Ablauf der Frist werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Vertragserfüllung, Vertragsanbahnung oder Abrechnung erforderlich sind.
- Weitergabe der Daten an Dritte: Eine Weitergabe von Daten an Dritte erfolgt nur, sofern dies für die Auftragsbearbeitung und Abrechnung erforderlich ist (am Bauvorhaben Beteiligte, Steuerberater, Behörden).
- Datenverarbeitung außerhalb der EU: ist nicht vorgesehen.
- Einwilligung in die Datenverarbeitung: Werden Daten auf Basis Ihrer Einwilligung verarbeitet, haben Sie jederzeit das Recht auf Bestätigung, Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch und Widerruf. Was das im Einzelnen bedeutet, finden Sie hier.
- Datenerhebung nach Interessenabwägung: Werden Daten nach Interessenabwägung gemäß Artikel 6, Absatz 1, Buchstabe f verarbeitet, liegt unser Interesse i.d.R. im Bereich der Auftragsabwicklung (Beratungs- und Planungsleistungen) und der Abrechnung (Abrechnungen, Inkasso).
- Rechte des Betroffenen: Um uns nicht wiederholen zu müssen, verweisen wir auf die Auflistung Ihrer Rechte in unserer Datenschutzerklärung.
- Datenschutzbeauftragte(r): Wir haben keine(n). Weder die DSGVO noch das BDSGneu verlangen für unsere Unternehmensstruktur eine/n Datenschutzbeauftragte/n. Übrigens: Wenn alle immer auf die DSGVO schimpfen; die Notwendigkeit eines/einer Datenschutzbeauftragten hat der Deutsche Gesetzgeber gegenüber der recht moderaten DSGVO im BDSGneu verschärft.
- Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde: Firmensitz und Gerichtsstand des Ingenieurbüros ist Berlin. Wenn Sie also datenschutzrechtliche Beschwerden vorbringen wollen, schlagen wir Ihnen z.B. den Weg zum/zur Berliner Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit vor. Selbstverständlich können Sie sich auch an andere zuständige Stellen Ihrer Wahl wenden.
- Daten in Onlineformularen: entfällt.
- Automatisiertes Verfahren einschließlich Profiling: entfällt.
Wie gesagt: detaillierte Ausführungen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Das Ingenieurbüro und der Datenschutz?
Keine Panik vor der DSGVO! Wir können weiterhin entspannt miteinander kommunizieren. Und: die Welt geht nicht unter, wenn Sie uns sagen, mit wem wir es zu tun haben. Einzige Ausnahme: die exzessiven Informationspflichten!
Anfang 2018 wurde von den Medien immer wieder eine neue Sau durchs Dorf getrieben, wie unverhältnismäßig sich die ab 25. Mai 2018 gültige DSGVO wohl auf den geschäftlichen Alltag auswirken würde. Statt zur Versachlichung beizutragen, wurde zunehmend Panik geschürt (z.B. die Unmöglichkeit des Austauschs von Visitenkarten). Davon sind wir weit entfernt, auch wenn die DSGVO durchaus einige kritische Bestimmungen bereithält. Lassen wir einfach den gesunden Menschenverstand walten!
Kerngeschäft des Ingenieurbüros ist nicht das Verarbeiten von personenbezogenen Daten sondern – wär hätte es gedacht – die Bearbeitung von Bauplanungsleistungen. Wenn Sie uns Ihre Daten mitteilen, dann werden diese auch nur für das Erbringen unserer Ingenieurleistungen verwendet. Die erforderlichen Daten werden natürlich auch ausgetauscht. Dieser Datenaustausch betrifft beispielsweise aber nur die Projektbeteiligten (Planungsbüros, Behörden, Baufirmen usw.) sowie die für die Abrechnung erforderlichen Beteiligten (z.B. Steuerberater, Finanzamt). Wir denken, dass das nachvollziehbar und auch selbstverständlich sein sollte.
Die datenschutzrechtlichen Grundlagen hierfür, also für unsere tägliche Ingenieurstätigkeit, regelt die DSGVO in Kapitel II – Grundsätze: Artikel 6 Absatz 1. Kurzum: für unseren Tätigkeitsbereich reicht dieser Bezug im Wesentlichen aus. Die Notwendigkeit zum Abschließen eines "Vertrags zur Auftragsverarbeitung" entsprechend Artikel 28 DSGVO sehen wir daher für unsere Ingenieurstätigkeit nicht zwingend.
Unsere bürointernen Arbeitsabläufe haben wir im Zuge der Einführung der DSGVO – die Belange des Datenschutzes betreffend – entsprechend überprüft, dokumentiert und soweit erforderlich neu strukturiert. In diesem Zusammenhang wurde auch ein Vertrag zur Auftragsverarbeitung mit unserem Hosting-Provider für unser Onlineangebot abgeschlossen. Aber das ist ein völlig anderes Thema.
Fazit:
Wir arbeiten ganz entspannt weiterhin vertrauensvoll mit Ihnen zusammen. Außer ein paar kleinerer Formalitäten wird sich an unserem gemeinsamen Umgang nichts ändern.
Ist verschlüsselte Kommunikation möglich?
Ja! Die Kommunikation mit dem Ingenieurbüro ist verschlüsselt möglich. Hier ein paar kurze Erläuterungen zu diesem Thema.
Internetseiten
Anfang Mai 2018 haben wir unsere komplett überarbeiteten Internetseiten veröffentlicht. Zeitgleich haben wir das Onlineangebot auf Ende-zu-Ende-Verschlüsselung umgestellt. Wenn Sie unsere Internetseiten besuchen, wird – egal welche Internetadresse Sie anklicken oder aufrufen – die Verschlüsselung immer erzwungen.
Die Transportverschlüsselung von E-Mails ist bereits seit Jahren Standard. Auch wir entsprechen dem schon seit vielen Jahren. Es sollte heutzutage eigentlich keine E-Mail-Server mehr geben, die eine unverschlüsselte E-Mail-Übertragung überhaupt zulassen, aber was wissen wir schon.
Seit 2016 haben Sie auch die Möglichkeit, uns den eigentlichen Inhalt Ihrer E-Mail verschlüsselt und/oder signiert zukommen zu lassen. Details finden Sie bei unseren Kontaktinformationen.
Messenger
Für unseren Büroalltag sehen wir keine Notwendigkeit einer verschlüsselten Kommunikation über Messenger. Die von uns angebotenen Kommunikationswege sind für die Bearbeitung unserer Planungsaufträge mehr als ausreichend, vor allem aber praktikabel. Gern lassen wir uns auch eines Besseren belehren. Kommen Sie uns aber bitte nicht mit WhatsApp!
Energieausweis 10 Jahre alt – was nun?
Ein neuer Energieausweis muss her (aber nicht von uns)!
Die Gültigkeit von Energieausweisen ist auf 10 Jahre begrenzt. Wenn Ihr Energieausweis vor dem 11.6.2013 ausgestellt wurde, wurde es bereits höchste Zeit für einen neuen. Auch wenn wir Ihren Energieausweis damals ausgestellt hatten, einen neuen Energieausweis können Sie von uns nicht mehr erhalten. Wir haben diesen Service bereits 2014 eingestellt.
Erstellt das Ingenieurbüro Energieausweise?
Prinzipiell nein!
Mit der Einführung der erneuten Novellierung der Energieeinsparverordnung im Frühjahr 2014 (EnEV 2014) stieg der Anteil der administrativen Kontrolle auf ein unerträgliches Maß an. Energieausweise müssen seit dieser Zeit mit Registrierungsnummern versehen und beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) hinterlegt werden. Das DIBt hält sich dann vor, die hinterlegten Energieausweise stichprobenartig zu kontrollieren.
Nun gut, gegen eine Kontrolle der Machwerke rund um die Energieausweise ist erst einmal nichts einzuwenden. Das Problem liegt aber am anderen Ende der Skala. Die Energieausweise werden anhand von großzügig zu interpretierenden Randbedingungen erstellt und – mit umfangreichen Annahmmen behaftet – rechnerisch mit Nachkommastellen versehen. Kurzum: mit dem Energieausweis wird ein mehrseitiges Papier ausgestellt, dass in seiner Vielfarbigkeit beeindruckt, Leserinnen und Lesern den Eindruck von Wissenschaftlichkeit, Gewissenhaftigkeit und Aussagekraft vermittelt, am Ende aber nicht das Papier wert ist, auf welches es ausgedruckt wurde.
Ihr Energieausweis zeigt Ihnen, dass Ihr Haus den Energieeffizienzen A, B oder Z entspricht. Ja und nun? …
Was ist mit www.energieportal-24.de?
Abgeschaltet!
Unser Energieportal auf www.energieportal-24.de hatten wir 2008 ins Leben gerufen. Dort fanden Sie Informationen rund um den Wärmeschutz und die Energieeinsparverordnung. Darüber hinaus boten wir Ihnen einen günstigen Service für das Ausstellen Ihres Energieausweises an.
Mit Einführung der EnEV 2014 im Frühjahr 2014 sahen wir uns gezwungen, den Service um das Ausstellen von Energieausweisen einzustellen. Die Gründe hierfür waren die unberechenbaren Kalkulationsrisiken infolge des zeitlich nicht zu fassenden Kontrollsystems sowie die erneut größer gewordene Spreizung zwischen ingenieursmäßigem Sachverstand und bürokratischem Blendwerk. Das ganze machte inhaltlich keinen Sinn mehr – im Gegenteil.
Nach den beschriebenen Einschnitten 2014 hielten wir wenigstens noch unser Informationsangebot unter www.energieportal-24.de aufrecht. Dieses haben wir schließlich Anfang Mai 2018 auch noch eingestellt. Grund hierfür war der Beginn der Gültigkeit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Die DSGVO hätte eine komplette Überprüfung und Überarbeitung unseres Angebotes unter www.energieportal-24.de erfordert. Dazu hatten wir weder Zeit noch Lust.
Gibt es Referenzen zu erbrachten Leistungen?
Auf diesen Seiten nicht!
Das Ingenieurbüro erbringt Leistungen im Wesentlichen auf den Gebieten der Tragwerksplanung (Statik und Konstruktion) und der Bauphysik (Schall-, Brand- und Wärmeschutz); und dies seit dem 1. April 1992 – also seit nunmehr 31 Jahren. Bevor wir unser Onlineangebot also erneut zukleistern, dachten wir: 'Eigentlich ist das Referenz genug.'
Bis zum Frühjahr 2018 hatten wir von uns bearbeitete Bauvorhaben hier auch kurz vorgestellt. Dieses Angebot haben wir schließlich von unseren Seiten genommen. Im Wesentlichen resultierte diese Entscheidung aus den Anforderungen der DSGVO (Notwendigkeit einer erneuten umfangreichen Überarbeitung).
Hinweise zu unseren Qualifikationen finden Sie im Impressum oder aber im persönlichen Gespräch mit uns.
Wo finde ich das Kontaktformular?
Es gibt keines!
Wenn Sie mit uns in Kontakt treten möchten, dann nutzen Sie bitte diese Möglichkeiten.
Was kostet eine Statik?
Gegenfrage: Was kostet ein Auto?
Um Ihnen ein seriöses Angebot für die Statik zu Ihrem geplanten Bauvorhaben unterbreiten zu können, müssen wir wissen, was Sie wollen.
- Um was für eine Art Gebäude handelt es sich?
- Um welche Bauart soll es gehen?
- Wie sind die Baugrundverhältnisse?
- Welcher Leistungsumfang wird benötigt?
- Ist der Entwurf eher Standard oder doch außergewöhnlich?
- Gibt es weitere Randbedingungen, die zu beachten sind?
- usw.
Wenn Sie unsere Leistungen in Anspruch nehmen möchten, dann suchen Sie einfach den direkten Kontakt mit uns. Rufen Sie uns einfach an: +49 (0)30 42851320!
Hat das Ingenieurbüro noch freie Kapazitäten?
Das kommt ganz darauf an!
Ungern vertrösten wir Auftraggeberinnen oder Auftraggeber. Deshalb rufen Sie uns einfach an und lassen Sie uns Ihr Anliegen besprechen: +49 (0)30 42851320.
Wie kann ich mich im Ingenieurbüro bewerben?
Konventionell!
Wenn Sie sich bei uns um ein Praktikum oder um eine Anstellung bewerben möchten, dann senden Sie bitte keine unangekündigten Bewerbungsunterlagen an uns – egal ob online oder auf dem Postweg. Setzen Sie sich bitte vorher direkt mit uns in Verbindung. Das schützt alle Beteiligten vor unnötigem Aufwand.
Initiativbewerbungen werden – strukturbedingt – derzeit nicht bearbeitet. Die eingereichten Unterlagen und/oder angegebenen Daten werden umgehend vernichtet oder gelöscht.