Seit 1977 gilt die HOAI als Grundlage für die Leistungen von Ingenieuren und Architekten. Während bislang sowohl der Verbraucherschutz als auch ein Qualitätswettbewerb im Mittelpunkt standen, wird mit der HOAI 2009 die Preisbildung zum zentralen Thema.
Ein RückblickIn den 1970er Jahren wurden Anstrengungen unternommen, die bisherigen Vergütungsregelungen für Architekten und Ingenieure neu zu regeln. Schwerpunkt bei den Neuregelungen bildeten Aspekte des Verbraucherschutzes.
Als Ergebnis dieser Bemühungen wurde am 1. Januar 1977 die HOAI eingeführt. Sie löste die bis dahin verbindlichen Gebührenordnungen für Architekten und für Ingenieure (die GOA von 1950 und die GOI von 1956) ab.
Seit ihrer Einführung wurde die HOAI mehrfach geändert, substanziell das letzte Mal 1996 und überhaupt das letzte Mal 2002, hier allerdings nur mit den unveränderten Honorarhöhen, die im Zuge der Währungsumstellung von DM in Euro umzurechnen waren.
Ersteinmal ist die HOAI verbindliches Preisrecht für Planungsleistungen im Bauwesen. Sie soll einerseits den Architekten und Ingenieuren ein auskömmliches Honorar und andererseits den Bauherren die Qualität der Bauplanungs- und Überwachungsleistungen sichern. Im Zentrum stand als Wettbewerbskriterium also nicht der Preis sondern die Leistung.
Die europäische Marktorientierung führte zu europarechtlichen Bedenken gegen die HOAI. Das bewegte den Gesetzgeber, sich mit einer Neufassung zu beschäftigen.
Federführend war erstaunlicherweise das Bundeswirtschaftsministerium (BMWi), nicht etwa das Bundesbauministerium (BMVBS). Man stelle sich den Aufschrei der Entrüstung vor, käme das BMWi auf den Gedanken, an den Gebührenodnungen von Anwälten oder gar Ärzten herumschrauben zu wollen.
Nun gut. Das Ergebnis ist entsprechend.
Im Februar 2008 legte das BMWi schon den ersten Entwurf für eine neue HOAI vor. Dieser Entwurf wurde von der gesamten Fachwelt - von den Kammern, Verbänden, der Fachpresse und sorgar der Anwaltschaft - durchweg “zerissen” und folglich im Mai 2008 vom BMWi wieder zurückgezogen. Grundsätzlich überarbeitet, wird die HOAI 2009 schließlich Ende April 2009 vom Bundestag verabschiedet. Der Bundesrat stimmte der Novellierung am 12. Juni 2009 zu.
Planungsleistungen vom Entwurf über den Bauantrag bis hin zur Betreuung bei der Realisierung von Bauvorhaben werden über das Ingenieurbüro erbracht.
Darüber hinaus gehören auch Aufmaßarbeiten oder das Anfertigen von Bestandsunterlagen zum Leistungsumfang.
Das Ingenieurbüro erstattet Gutachten im Wesentlichen zu den folgenden Schwerpunkten:
Auf dem Gebiet des Brückenbaus können sämtliche erforderlichen Planungsleistungen durch das Ingenieurbüro erbracht werden; vom Entwurf über die Planung, Abstimmungen mit den Behörden, öffentliche Ausschreibung, Vergabeverhandlungen, Überwachung
Im Rahmen der Überprüfung vorhandener Brückenbauwerke erfolgen Bestandsaufnahmen mit Auswertungen zu den festgestellten Zuständen, Empfehlungen zur weiteren Betreuung des Brückenbauwerkes, Erarbeiten von Bestandsunterlagen (Pläne) und Brückenbüchern. Im Bedarfsfall erfolgen Nachberechnungen und weitergehende Substanzuntersuchungen (Brückenprüfungen).
Planungsbegleitende Voruntersuchungen, Aufstellen statischer Berechnungen, Anfertigung von Konstruktionsplänen (Schal- und Bewehrungspläne - CAD), Mengenermittlungen aus den Ergebnissen der Tragwerksplanung, Baubetreuung aus statisch-konstruktiver Sicht.
Im Zusammenhang mit der Tragwerksplanung werden im Bedarfsfall auch die Leistungen der bauphysikalischen Nachweise zum bautechnischen Brandschutz erbracht.
Mit der Planung von Vorhaben sind auch die Anforderungen an die thermische Bauphysik zu untersuchen.
Sowohl im Alt- als auch im Neubaubereich sind hierfür die Nachweise gemäß der Energieeinsparverordnung (EnEV) zu führen. Dabei werden Einzelbauteile, Bauteilgruppen, Energiebilanzen der Gebäude rechnerisch untersucht und im Detail umgesetzt.
Im Bedarfsfall erfolgt auch eine Untersuchung des sommerlichen Wärmeschutzes, der insbesondere von Bedeutung bei Bauwerken aus leichten Konstruktionen (z.B. Dachgeschossausbauten, Fertigbauten in Holzständerbauweisen etc.) sein kann.
Hierbei erfolgt durch das Ingenieurbüro eine ausschließliche Bearbeitung hinsichtlich des Schallschutzes.
Es werden die erforderlichen Berechnungen für schallschutztechnische Abgrenzungen der Gebäude nach innen (fremde Arbeitsräume, Treppenhäuser, Wohnungen etc.) und nach außen (Außenbauteile) aufgestellt und im weiteren Planungsverlauf detailliert.
Während im Neubaubereich die Belange des Schallschutzes i.d.R. ohne Probleme umsetzbar sind, so zeigen die Erfahrungen doch, dass gerade auf dem Gebiet der Altbausanierung und Modernisierung erhebliche Probleme auftreten können, welche regelmäßig übersehen werden (z.B. bei einem geplanten Dachgeschossausbau).
AccessKey aus (Die AccessKeys sind immer aktiv. Es wird nur das AccessKeys-Pad für die Anzeige im Browser ein- bzw. ausgeblendet.)
© 1999-2010 BAHLKE UND HANUSCH - Ingenieurbüro für Bau- und Tragwerksplanung · Greifswalder Straße 5 · 10405 Berlin
designed by mbh-online internetservice