Die bauphyikalischen Nachweise zum bautechnischen Schallschutz gewährleisten den Schutz vor negativen Einflüssen aus Schallemissionen, die aus technischen Anlagen, aus Nutzungen in unmittelbarer Nachbarschaft oder aus Straßen- und Fluglärm resultieren können.
Die Belange des baulichen Schallschutzes sind normativ geregelt. Hierdurch wird sichergestellt, dass nutzungsbedingter Lärm aus den Nachbarbereichen und Verkehrs- bzw. Außenlärm nicht zu Belästigungen führt und allgemein festgelegte Grenzwerte für die Schalldämmung von Bauteilen nicht überschritten werden.
Üblicherweise werden die bauphysikalischen Nachweise zum bautechnischen Schallschutz während der Baugenehmigungsphase erbracht und als Anlage zu den statischen Berechnungen zur Verfügung gestellt.
Wesentliche Kriterien für Schallschutznachweise sind u.a.:

Die Ergebnisse der Nachweise zum Schallschutz gehen wesentlich in die Architektenausführungsplanung und in die Tragwerksausführungsplanung ein.
Der Mindestschallschutz der DIN 4109 gilt nach aktueller Rechtsprechung nicht mehr als Stand der Technik. Vielmehr wird der erhöhte Schallschutz entsprechend Beiblatt 1 zur DIN 4109 als Mindestschallschutz im Sinne des Stands der Technik angesehen.
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