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Brandschutz

Sicheres Wohnen und Arbeiten

Die bauphysikalischen Nachweise zum bautechnischen Brandschutz fließen unmittelbar in die Bemessungsergebnisse der statischen Berechnungen ein.

Die bauphysikalischen Nachweise zum bautechnischen Brandschutz werden in der Regel gemeinsam mit den statischen Berechnungen zur Genehmigungsplanung erbracht.

Grundlagen der Nachweise sind neben der beabsichtigten Nutzung und des Architekturentwurfs u.a.:

  • die Landesbauordnung und die diese tangierenden Vorschriften und Verordnungen,
  • behördliche Auflagen,
  • die Bestimmungen der DIN 4102,
  • die Ausführungen des ggf. vorhandenen Brandschutzkonzepts eines Sachverständigen für Brandschutz.

Bildschirmschnappschuss eines Programms mit einem Nachweis für den Brandschutz

Die Ergebnisse der Nachweise zum bautechnischen Brandschutz fließen wiederum in die Ausführungsplanung ein, sowohl das Tragwerk als auch die Detailplanung für den Ausbau betreffend.

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