Die Leistungen des Ingenieurbüros zum Nachweis der Einhaltung der Forderungen zum bautechnischen Wärmeschutz spiegeln sich im Wärmeschutznachweis, dem so genannten Energiebedarfsausweis, wieder: Erläuterungen zu diesem aufwändigen Rechenverfahren.
Mit dem Energiebedarfsausweis wird die Einhaltung der Kriterien des baulichen Wärmeschutzes entsprechend Energieeinsparverordnung (EnEV) und weiterer Gesetze und Verordnungen belegt. Er gibt Auskunft über die Energiebilanz eines Gebäudes unter rechnerischer Berücksichtigung der energierelevanten Parameter.

Die zu erfüllenden Kriterien des baulichen Wärmeschutzes sind insbesondere die planerischen und gesetzlichen Vorgaben wie beispielsweise:
Die Nachweisführungen zum Wärmeschutz bedeuten immer auch die Berücksichtigung des ausgewogenen Feuchteschutzes (Wasserdampfdiffusion, Tauwasserbildung und -vermeidung bzw. -reduzierung).
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