Schnellnavigation



Energieausweis

Gütesiegel oder gesetzlich verordnete Zahlenspielerei?

Mit Einführung der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2007 wurde der Startschuss für die Energieausweise für bestehende Gebäude gegeben. Sowohl die Art und Weise der Entstehung als auch die Aussagekraft dieser Dokumente ist - u.E. zurecht - in der Fachwelt umstritten.

Ihr rechtssicheres Stück Papier

Im Energieportal des Ingenieurbüros können Sie sich - rechtssicher - Ihren Energieausweis ausstellen lassen. Die günstigen Service-Angebote gelten für Wohngebäude ebenso wie für Nichtwohngebäude (auch mit gemischter, gewerblicher Nutzung). Außerdem finden Sie kostenlose Überprüfungsmöglichkeiten für ältere, kleine Wohngebäude.

Bildschirmschnappschuss eines Programms zum Ausstellen von Energieausweisen

Die VERWIRK-Lichung hehrer Ziele

Mit der Einführung der EnEV 2007 hat der Gesetzgeber vorgeschrieben, dass für jedes Wohn- und Nichtwohngebäude ein Energieausweis (auch Energiepass genannt) auszustellen ist. Dies hat, unter Berücksichtigung bereits abgelaufener Übergangsfristen, recht kurzfristig zu erfolgen.

Mit dem Energieausweis soll künftigen Eigentümern oder Mietern der Energiebedarf bzw. -verbrauch des Gebäudes ausgewiesen und dem Durchschnitt eines gleichwertigen Gebäudetyps gegenübergestellt werden.

Diese Idee, die einen Qualitätswettbewerb unter den Vermietern zumindest hätte stimulieren können, wurde in der Gesetzgebung wieder zunichte gemacht. Einerseits wurden die Referenzgebäude sehr schlecht und in sich z.T. auch unschlüssig bewertet. Andererseits wurde den Voraussetzungen für die Erstellung eines Energieausweises ein erheblicher Spielraum zugestanden, der zu einem Preis-, nicht zu einem Qualitätswettbewerb geführt hat.

Die Animositäten der Ingenieure

Der Chefredakteur des “Deutschen Ingenieurblatts” hat in seiner ihm eigenen Art die Ingenieure sinngemäß gebeten, möglichst jede Eifersüchtelei gegenüber den vom Gesetzgeber zugelassenen Ausstellern von Energieausweisen zu unterdrücken. Unter dem Motto: “Arbeit ist genug für alle da”, vergaß er auf die Risiken hinzuweisen, deren damals befürchtete Wahrscheinlichkeit sich heute als Tatsache bestätigt. So beschäftigen sich am meisten die Verbraucherschützer mit den Energieausweisen, deren Ausstellung von so ziemlich jedem erfolgen kann, der oder die auch nur ansatzweise eine “Qualifizierung” nachweist.

Ohne den einzelnen Berufsgruppen der Energieausweisaussteller zu nahe treten zu wollen, bleibt es doch zweifelhaft, ob sie alle die Komplexität der EnEV angemessen berücksichtigen können. Sicherlich gehört zum Ausfüllen eines Energieausweises nicht die Kenntnis der Inhalte der EnEV im Einzelnen, doch darf eine qualifizierte Schlussfolgerung aus den Ergebnissen eines Energieausweises im Sinne einer angemessenen und fachlich fundierten Energieberatung durchaus angezweifelt werden.

Wenigstens hat die Bundesingenieurkammer in ihrer Presse Druckerschwärze verbrauchen können, eingebettet in verständnisloses Lächeln ihres Chefredakteurs.

Weitere Schwächen der Energieausweise

Eine weitere Schwachstelle ist die Wahl der Ausgangsgrößen für die Ausstellung eines Energieausweises. So darf der Energieausweis auf der Basis von Verbrauchswerten zusammengestellt werden, d.h. auf Grundlage der Abrechnung der Energieversorger für mehrere Abrechnungszeiträume.

Ein Beispiel:
Bedeutet es, dass die Qualität der Energiebilanz einer nur gelegentlich genutzten Studentenbude wegen des geringeren Energieverbrauchs höher zu bewerten ist als die der täglich genutzten Wohnung einer vierköpfigen Familie gleich nebenan?

Die Chancen - wenn Sachverstand einkehrt

Es bleibt also abzuwarten, wie der Gesetzgeber diesem inhaltsleeren Papiertiger in der deutschen Immobilienbranche künftig korrigierend begegnen wird. Schließlich soll sich nicht jeder Hauseigentümer irgendwelche manipulierbaren Pflichtformulare gesetzestreu ins Treppenhaus hängen, sondern die Hauseigentümer sollen zum Handeln im Sinne konsequenter Energieeinsparung motiviert werden.

Warten wir ab, was also passieren wird!

Seitenanfang oder
Seiteninhalt


Social Bookmarks

  • Mister Wong
  • oneview
  • LinkARENA
  • SEOigg
  • linksilo
  • alltagz
  • Webnews

Ansicht zoomen


Layout wechseln


Hilfe für die barrierefreie Nutzung

Hilfe


Copyright

© 1999-2010 BAHLKE UND HANUSCH - Ingenieurbüro für Bau- und Tragwerksplanung · Greifswalder Straße 5 · 10405 Berlin


Webdesigner

designed by mbh-online internetservice